Auftragsverarbeitung
Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Für Schulen, Hochschulen und andere Einrichtungen, die unsere Anwendungen mit personenbezogenen Daten ihrer Lehrkräfte, Mitarbeitenden, Schüler:innen oder Studierenden nutzen. Füllen Sie die Vorlage aus, speichern Sie sie als PDF oder Word-Datei und senden Sie sie unterschrieben an uns.
- Art. 28 DSGVO
- Schulen und Hochschulen
- PDF und Word
- Version 1.0
Überblick
In vier Schritten zur unterschriebenen Vereinbarung.
1. Einrichtung eintragen
Name, Anschrift und Vertretung Ihrer Schule, Hochschule oder Einrichtung.
2. Nutzung auswählen
Anwendungen, betroffene Personen, Datenarten und die Art der OpenAI-Nutzung.
3. Speichern
Den fertigen Vertragstext als PDF drucken oder als Word-Datei herunterladen.
4. Unterschrieben senden
An stefanpietrusky@learning-levelup.de. Sie erhalten ein gegengezeichnetes Exemplar zurück.
Häufige Fragen
Was Sie vor dem Ausfüllen wissen sollten.
Eine Auftragsverarbeitung klingt kompliziert, folgt aber einem einfachen Prinzip. Die folgenden Antworten erklären es ohne Fachwissen und zeigen, was in welchem Fall zu tun ist. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft die bzw. der Datenschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung weiter.
Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Schule im Unterricht
Schüler:innen und Lehrkräfte arbeiten mit Zugängen in einer Anwendung. Eine AVV ist erforderlich. Sie wird von der Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Stelle unterschrieben.
Hochschule, Lehre oder Forschung
Studierende oder Teilnehmende eines Projekts nutzen eine Anwendung. Eine AVV ist erforderlich. Unterschreiben darf meist nur die Hochschulleitung oder eine beauftragte Stelle, nicht die einzelne Lehrperson.
KI mit eigenem OpenAI-Key
Ihre Einrichtung hinterlegt einen eigenen API-Key. Die AVV mit uns bleibt nötig. Zusätzlich besteht ein eigener Vertrag Ihrer Einrichtung mit OpenAI.
KI über unseren Key oder ohne KI
Sie nutzen unseren API-Key oder gar keine OpenAI-Funktionen. Die AVV mit uns genügt. OpenAI ist im ersten Fall bereits als Unterauftragsverarbeiter geregelt.
01Grundlagen4 Fragen
Was ist eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)?
Eine AVV ist ein Vertrag nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er wird nötig, wenn eine Einrichtung einen Dienstleister einsetzt, der personenbezogene Daten in ihrem Auftrag verarbeitet. Der Vertrag legt fest, dass der Dienstleister die Daten nur nach den Vorgaben der Einrichtung verwendet, sie schützt und nach Vertragsende löscht.
Wer ist Verantwortlicher, wer Auftragsverarbeiter?
Verantwortlich ist Ihre Einrichtung, also die Schule, Hochschule oder Organisation, die entscheidet, die Anwendungen mit ihren Lehrkräften, Lernenden oder Projektteilnehmenden zu nutzen. Auftragsverarbeiter ist Learning Level Up. Wir betreiben die Anwendungen technisch und verarbeiten die Daten nur, damit Ihre Einrichtung sie nutzen kann.
Brauchen wir überhaupt eine AVV?
In aller Regel ja, sobald Sie die Anwendungen im Rahmen Ihrer Einrichtung einsetzen. Schon für die Anmeldung fallen personenbezogene Daten an, etwa E-Mail-Adressen, Zugangsdaten, IP-Adressen und Zeitpunkte der Nutzung. Hinzu kommen die Inhalte, die in den Anwendungen entstehen. Sind Sie unsicher, ob Ihr Einsatz darunter fällt, fragen Sie die bzw. den Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung oder schreiben Sie uns.
Reicht es, wenn wir mit pseudonymen Zugängen arbeiten?
Pseudonyme Zugänge ohne echte Namen und ohne persönliche E-Mail-Adressen sind sehr zu empfehlen. Sie senken das Risiko und erleichtern Ihrer Datenschutzstelle die Prüfung. Eine AVV ersetzen sie aber nicht, weil technisch weiterhin personenbezogene Daten wie IP-Adressen verarbeitet werden.
02Ausfüllen und Unterschreiben8 Fragen
Wer darf die AVV für unsere Einrichtung unterschreiben?
Unterschreiben darf nur, wer die Einrichtung rechtlich vertreten darf. Das ist häufig die Schulleitung, an Hochschulen in der Regel die Hochschulleitung (Rektorat, Präsidium, Kanzler:in) oder eine ausdrücklich beauftragte Stelle. Einzelne Lehrkräfte, Lehrende oder Projektmitarbeitende sind dazu meist nicht befugt.
Unser Tipp: Wenden Sie sich zuerst an die bzw. den Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung. Dort ist bekannt, wer zuständig ist, und eine AVV nach Art. 28 DSGVO ist für die Datenschutzstelle Routine. Das spart meist viel Zeit.
Was trage ich bei „Vertreten durch“ ein?
Die Person oder Stelle, die für Ihre Einrichtung unterschreibt, zum Beispiel „Schulleitung, Frau Muster“ oder „Kanzler der Hochschule, Herr Beispiel“. Steht das noch nicht fest, lassen Sie das Feld offen. Es bleibt dann gelb markiert und kann später ergänzt werden.
Was gehört in das Feld „Datum des Lizenzvertrags“?
Das Datum des Vertrags oder der Bestellung, mit der Ihre Einrichtung die Nutzung der Anwendungen vereinbart hat. Die AVV ergänzt diesen Hauptvertrag. Gibt es noch keinen solchen Vertrag, etwa in einem Forschungsprojekt, lassen Sie das Feld offen und sprechen Sie uns an.
Welche Personengruppen und Datenarten wähle ich aus?
Wählen Sie alle Gruppen aus, die mit den Anwendungen arbeiten oder deren Daten darin vorkommen, zum Beispiel Lehrkräfte und Schüler:innen. Bei den Datenarten sind die üblichen Fälle bereits vorausgewählt. Sprach- oder Audiodaten markieren Sie nur, wenn Sie Funktionen mit Spracheingabe nutzen.
Wie läuft der Ablauf nach dem Ausfüllen ab?
- Speichern Sie den Vertragstext als PDF oder Word-Datei.
- Lassen Sie ihn von der vertretungsberechtigten Person unterschreiben.
- Senden Sie den Scan an stefanpietrusky@learning-levelup.de.
- Sie erhalten ein gegengezeichnetes Exemplar zurück.
Ein eingescanntes, unterschriebenes PDF genügt. Die DSGVO lässt die elektronische Form ausdrücklich zu (Art. 28 Abs. 9).
Muss die AVV vor dem Start unterschrieben sein?
Ja. Die Vereinbarung sollte vorliegen, bevor Lernende, Lehrende oder Projektteilnehmende mit echten Zugängen arbeiten. Planen Sie die Abstimmung in Ihrer Einrichtung deshalb frühzeitig ein.
Was müssen wir aufbewahren?
Bewahren Sie das gegengezeichnete Exemplar mindestens für die Dauer der Nutzung auf. Es dient Ihrer Einrichtung als Nachweis, dass die Verarbeitung ordnungsgemäß beauftragt wurde. Ihre Datenschutzstelle trägt die Nutzung außerdem in das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein.
Unsere Einrichtung hat ein eigenes Vertragsmuster. Geht das auch?
Viele Einrichtungen arbeiten mit eigenen Mustern. Senden Sie uns Ihr Muster in diesem Fall zu, wir sehen es uns gern an.
03KI-Funktionen und API-Keys5 Fragen
Welche Option wähle ich bei den OpenAI-Funktionen?
- Werden nicht genutzt: Sie verwenden keine Funktionen, die Eingaben an OpenAI senden.
- Mit eigenem API-Key der Einrichtung: Ihre Einrichtung hat ein eigenes Konto bei OpenAI und hinterlegt dessen Key in der Anwendung.
- Mit API-Key von Learning Level Up: Sie nutzen unseren Key. OpenAI wird damit unser Unterauftragsverarbeiter und ist in Anlage 3 der AVV aufgeführt.
Ersetzt ein eigener API-Key die AVV mit Learning Level Up?
Nein. Die Anwendungen laufen auf unseren Servern. Anmeldungen, Inhalte und Eingaben werden deshalb in jedem Fall bei uns verarbeitet, auch wenn die KI-Anfragen über Ihren eigenen Key laufen. Die AVV mit uns ist also immer nötig.
Mit einem eigenen Key kommt sogar ein zweites Vertragsverhältnis hinzu: Ihre Einrichtung schließt dann selbst die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von OpenAI ab und ist dort direkt Vertragspartnerin.
Können Lernende oder Studierende eigene API-Keys verwenden?
Davon raten wir ab. Jede Person müsste ein eigenes Konto bei OpenAI anlegen und die Kosten selbst tragen. Zudem gelten dann die Bedingungen zwischen der Einzelperson und OpenAI, nicht die Ihrer Einrichtung. Die AVV mit uns würde dadurch ebenfalls nicht entfallen.
Wer trägt die Kosten, wenn wir den Key von Learning Level Up nutzen?
Die Nutzungskosten für die KI-Anfragen trägt Ihre Einrichtung. Die Abrechnung regelt der Hauptvertrag. In Projekten bietet es sich an, diese Kosten im Projektbudget einzuplanen.
Was gilt für Funktionen, die über Ollama Cloud laufen?
Einige Funktionen nutzen Sprachmodelle über Ollama Cloud. Mit diesem Dienst besteht kein Vertrag nach Art. 28 DSGVO. In diesen Funktionen dürfen deshalb keine personenbezogenen Daten eingegeben werden, also keine Namen, Kontaktdaten oder Angaben, die Rückschlüsse auf bestimmte Personen erlauben. Ihre Einrichtung weist die Nutzenden darauf hin (§ 12 Abs. 2 der AVV). Fragen Sie uns gern, welche Funktionen Ihrer Anwendungen betroffen sind.
04Daten, Sicherheit und Löschung6 Fragen
Wo werden die Daten gespeichert?
Die Anwendungen laufen beim Hosting-Anbieter Railway in der Rechenzentrumsregion EU West (Amsterdam). Da Railway ein US-Unternehmen ist, sind mögliche Übermittlungen in die USA über Standardvertragsklauseln der EU-Kommission abgesichert. Alle Unterauftragsverarbeiter stehen in Anlage 3 der AVV.
Wer hat Zugriff auf unsere Daten?
Für jede Einrichtung läuft eine eigene, getrennte Instanz der Anwendung. Auf die Systeme hat ausschließlich der Inhaber von Learning Level Up Zugriff. Hinterlegte API-Keys werden verschlüsselt gespeichert. Die Einzelheiten stehen in Anlage 2 der AVV.
Wie werden Daten gelöscht?
Nutzende können ihre Inhalte jederzeit selbst im Hub der jeweiligen Anwendung löschen. Nach Vertragsende werden alle Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder auf Wunsch zurückgegeben. Technische Protokolle des Hosting-Anbieters werden automatisch nach 90 Tagen entfernt.
Gibt es Sicherungskopien?
Nein. Es werden keine Backups der Anwendungsdaten angelegt. Gelöschte Inhalte sind damit vollständig entfernt und lassen sich nicht wiederherstellen. Wichtige Ergebnisse sollten Nutzende deshalb bei Bedarf selbst sichern.
Dürfen besonders sensible Daten eingegeben werden?
Nein. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, zum Beispiel Gesundheitsdaten oder Angaben zur Religion, ist nicht vorgesehen. Weisen Sie die Nutzenden bitte darauf hin.
Was ist mit Einwilligungen und Datenschutzhinweisen für die Nutzenden?
Dafür ist Ihre Einrichtung als Verantwortliche zuständig (§ 12 Abs. 1 der AVV). Sie informiert die Nutzenden über die Verarbeitung und holt, wo nötig, Einwilligungen ein, etwa bei Teilnehmenden eines Forschungsprojekts. Wir unterstützen Sie gern mit den technischen Angaben.
Noch Fragen offen?
Schreiben Sie uns. Wir klären gemeinsam mit Ihnen oder Ihrer Datenschutzstelle, was in Ihrem Fall nötig ist.
Vorlage
Vereinbarung ausfüllen und speichern.
Der Vertragstext passt sich Ihren Angaben sofort an. Gelb markierte Stellen sind noch offen.